Umweltfreundlich und langlebig: Der Mehrwert von Kompaktleuchtstofflampen Quecksilbergehalt: Kompaktleuchtstofflampen enthalten Quecksilber, ein gefährlicher Schwermetall.
Wenn die Lampe bricht, kann dies zu gesundheitlichen Problemen führen. Lampen mit hohem Quecksilbergehalt
sind also ein KO Kriterium. Energieeffizienz: Kompaktleuchtstofflampen, die nicht energieeffizient sind, können den Stromverbrauch
erhöhen und sollten daher vermieden werden. Lebensdauer: Ein weiteres KO Kriterium ist eine kurze Lebensdauer. Leuchtstofflampen sollten
normalerweise zwischen 6000 und 15000 Stunden halten. Lichtleistung: Lampen mit schlechter Lichtleistung können den Raum nicht ausreichend beleuchten
und sind daher ebenfalls ein KO Kriterium. Farbwiedergabeindex: Lampen, die einen niedrigen Farbwiedergabeindex (CRI) aufweisen, sollten
vermieden werden, da sie Farben nicht genau darstellen. Einschaltverzögerung: Manche Kompaktleuchtstofflampen benötigen eine gewisse Zeit, um auf
volle Leistung zu kommen. Das kann störend sein und ist daher ein mögliches Ausschlusskriterium.
Dimmbarkeit: Nicht alle Kompaktleuchtstofflampen sind dimmbar. Wenn dies ein gewünschtes
Merkmal ist, kann die Nicht-Dimmbarkeit ein KO Kriterium sein. Erforderliche Vorschaltgeräte: Einige Kompaktleuchtstofflampen benötigen spezielle Vorschaltgeräte.
Wenn diese nicht vorhanden oder zu teuer sind, kann dies ebenfalls ein Ausschlusskriterium
sein. Elektromagnetische Verträglichkeit: Kompaktleuchtstofflampen, die starke elektromagnetische
Strahlung abgeben, sollten vermieden werden, da diese Strahlung gesundheitliche Auswirkungen
haben kann. Überhitzung: Wenn die Lampe während des Betriebs übermäßig heiß wird, kann dies ein
Sicherheitsrisiko darstellen und ist daher ein 가능es KO Kriterium. Preis: Zuletzt kann auch der Preis ein KO Kriterium sein. Kompaktleuchtstofflampen, die im
Vergleich zu ihrer Qualität und Leistung zu teuer sind, sollten vermieden werden. |